Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich mit den übrigen Vereinsmitgliedern für den in § 2 der Satzung genannten Zweck einsetzen will.
Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag an den Vorstand durch dessen Zustimmung erworben.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt wird durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erklärt.
Wer länger als ein Jahr mit seinen Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist, kann vom Vorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
Wer das Ansehen des Vereins schädigt oder gegen seine Ziele handelt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden. Ausgeschlossenen Mitgliedern steht die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zu, die endgültig entscheidet.


Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird in einem Geldbetrag erhoben, den die Mitgliederversammlung jährlich im Voraus festsetzt.
Die Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld. Eine Zahlungsaufforderung ergeht nicht. Die Mitgliedsbeiträge werden bei Teilnahme am Einzugsverfahren im 1. Quartal jeden Jahres eingezogen, anderenfalls sind sie bis zum 15. März jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Der Jahresbeitrag beträgt für eine Einzelperson 25 Euro und für ein Paar 40 Euro jeweils für ein Kalenderjahr.

Unseren Mitgliedsantrag finden Sie hier: Mitgliedsantrag (Pdf-Dokument)