Das Wort „Mark“ ist germanischen Ursprungs und bedeutet Grenze, Grenzland bzw. abgegrenztes Land. Die Mark schloss das angrenzende Waldland, das am Rande der Siedlung lag und das bei der Ausbildung von Einzeleigentum ungeteilter Gemeinbesitz von Siedlungsgemeinschaften geblieben war, mit ein.

In altgermanischer Zeit war es jedem erlaubt, auf diesem Land sein Vieh zu weiden, zu holzen, zu roden, zu jagen oder zu fischen. Eine geregelte Nutzung der „gemeinen Mark“ wurde später durch die Markgenossenschaft erlangt, die eine reine wirtschaftliche Körperschaft mit eigener Verfassung darstellte. Alte Wege, Bäche und Siepen bildeten zum Teil die Abgrenzung der Marken. Wenn solche natürlichen Grenzen fehlten, pflanzte man Schnade- oder Lackbäume, kennzeichnete andere Bäume mit Kreuzen oder setzte Steinhaufen als Grenzmarke.

Die Stockumer Mark erstreckte sich von der Ruhr über Arenberg, Wartenberg, Kermelberg, Gedern, Rüdinghausen und Annen bis nach Stockum und Düren, sowie Kley und Oespel. Die Bauern waren Markengenossen der Stockumer Mark und Anteilsnutzer der Stockumer Heide. Dazu zählte auch die Mergelgrube im Stockumer Dorney. Das Markenland hatte eine Gesamtfläche, die im 18. Jahrhundert etwa 800 bis 900 Hektar umfasste. Sie wurde um 1395 zum ersten Mal erwähnt und umschloss einen großen zusammenhängenden Naturbezirk, der sich südlich von Annen bis in die Waldungen des Ardeys erstreckte, wie die nebenstehen Skizze zeigt. . Darunter waren auch einige Waldstücke, die sich zwischen den Ortschaften Annen, Wullen, Stockum, Düren, Oespel und Kley befanden. Diese sechs Bauernschaften besaßen an der Stockumer Mark ebenfalls Nutzungsrechte.


Skizze der Stockumer Mark

Die Markengründe zwischen den Ortschaften waren: nördlich von Annen und Wullen der Annener und Wullener Homberg, der Vöckenberg und der Steinberg, westlich von Stockum der Stockumer Siepen, nordwestlich der Bauerschaft Düren die Dünnebecke und zwischen den Ortschaften Oespel, Kley und Stockum der Dorney. Ansässig waren auch zwei Adelshäuser: das Haus Rüdinghausen und das Annen-Stockumer Haus zur Heyde.

Außer dem Dorney sind die Waldstücke der Stockumer Mark, die ausschließlich Eichenbestand hatten, bis auf einige Reste vollständig gerodet worden. Die Stockumer Mark wurde nach fast hundertjährigen Streitereien in Einzelbesitztümer aufgeteilt, und zwar in Nord-Süd-Richtung über Stock und Stein.

Die unterschiedliche Bewertung des vorhandenen Baumbestandes führte zu großen Meinungsverschiedenheiten. Da der Bauer Düren kein Eigentümer und somit am Verfahren nicht beteiligt war, wurde er vom Gericht für 30 Jahre als Holzrichter eingesetzt.

Die Gerichtsverfahren kamen erst 1842 zum Abschluss.

Auszug aus dem Heimatlexikon Stockum/Düren und Heinrich-Wilhelm Düren